Seit dem 11.11.2021 und der geänderten Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV (Coronavirus-Schutzverordnung vom 11.11.2021 dürfen in Hessen nur Personen nach der 3G-Regel in die Hallen. Als Tests sind nur PCR-Tests erlaubt deren Ergebnis nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Von der Regel ausgenommen sind Kinder und Jugendliche sofern sie regelmäßig in den Schulen getestet werden.

Wir bitten die politischen Vorgaben zu berücksichtigen und die entsprechenden Nachweise bei Bedarf vorzuzeigen. Wir danken allen für die Kooperation und Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen.

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